Arzt Dr. Exxxx Hxxxx – Zell am See
Motive
Die aufgezählten schädigenden Handlungen sind – ohne Berücksichtigung der familiären Vorgeschichte des geschädigten Sohnes und rechtmäßigen Alleinerben nach Lydia Wagner und des Arztes xxxxxxx schwer zu verstehen und schwer zu glauben.
Zur Aufklärung der Motive wird daher ergänzend ausgeführt:
Der geschädigte Sohn von Lydia Wagner hat einen Familienkrieg geerbt, den er selbst nicht verschuldet hat. Im Zuge der Aufarbeitung der NS-Verbrechen hat der Vater, des geschädigten Sohnes, Dr. Hanns Wagner, zutiefst bedauert, dass er als Unternehmer und Industriekonsulent eine führende Rolle in der deutschen NS-Wirtschaft übernommen hatte und er sich die erkennbaren Verbrechen des NS-Regimes nicht eingestanden und verhindert hatte.
Im Gegensatz dazu hat der im Jahr 2003 verstorbene Dr. XXXXX sen. – als Vater des Arztes XXXXXX – seine führende Rolle im Oberkommando der NS-Luftwaffe nie bedauert und seine NS-Ideologie nie aufgegeben.
Nach Kriegsende 1945 ist XXXXXXX sen. aus Wien geflüchtet und im Umfeld der ehemaligen SS-Hochburg in Zell am See bei Gleichgesinnten untergetaucht, wo ihm sofort in der Bezirkshauptmannschaft Zell am See ein politischer Posten zugewiesen wurde.
Um als zugezogener Wiener Lokalpolitiker besser Einfluss auf die einheimische Bevölkerung von Zell am See nehmen zu können, hat Dr. XXXXX sen. die nationalsozialistisch gleichgesinnte Schwester – der in Zell am See einheimischen und hoch angesehenen Lydia Wagner – geheiratet und mit ihr den hier beschuldigten XXXXXX gezeugt.
Mit Hilfe dieser ehemaligen Nazi-Getreuen hat Dr. XXXXX sen. seit 1949 die Salzburger Lokalpolitik mitgeprägt, war von 1954 bis 1959 Vizebürgermeister, sowie anschliessend bis 1969 Bürgermeister von Zell am See.
Dr. Hanns Wagner, dem Vater des geschädigten Sohnes, erschien – unmittelbar nach der Geburt seines Sohnes mit Lydia Wagner – dieses Netzwerk ehemaliger NS-Anhänger in Salzburg und die fortgesetzte politische Betätigung des Dr. XXXXXX sen. in seinem Familienumfeld unerträglich.
In gehöriger Selbstüberschätzung hat er sich gegen dieses Umfeld in Salzburg gestellt und durch die Veröffentlichung von Hintergrundinformationen die politische Karriere des Vaters des Arztes Dr. xxxxxxx in Salzburg soweit beschädigt, dass dieser 1969 sein Amt als Bürgermeister und alle politische Funktionen zurücklegen musste.
Danach war der Vaters des Arztes Dr. xxxxxxx politisch erledigt und war auf sein Beamtengehalt als Lehrer beschränkt, nachdem er danach bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1978 nur noch als lokaler Lehrer und administrativer Schulleiter in Zell am See tätig sein konnte.
Diese Voraussetzungen haben zu dem vom geschädigten Sohn der Lydia Wagner geerbten, durch blinde Rache motivierten Familienkrieg geführt, den der Arzt Dr. xxxxxx und dessen Mutter xxxxxx seitdem gegen ihre Verwandten der Familie Wagner geführt haben.
Im Jahr 1973 wurden im Zusammenhang mit der gemeinsamen Erbschaft von Lydia Wagner und ihrer Schwester xxxxxxxxx die ersten aggressiven Täuschungshandlungen durch die Familie xxxxxx verwirklicht, die sich in der Folge immer weiter gesteigert und zu den nunmehr nachgewiesenen schädigenden Handlungen eskaliert sind.
Der geschädigte Sohn von Lydia Wagner hat den politischen Sinneswandel und die NS-Vergangenheitsbewältigung seines Vaters positiv unterstützt und sich dadurch unverschuldet den ungezügelten Hass der Familie xxxxxx zugezogen.
Wegen des ungelösten Erbschaftsstreit zwischen Lydia Wagner und ihrer Schwester E. xxxxxx, nach dem Ableben deren gemeinsamen Eltern, vermeint Arzt Dr. E. xxxxxx jun., jenen strittigen 50 prozentigen Erbanteil seiner Tante Lydia Wagner – auf den seine Eltern einen unrechtmäßigen und daher undurchsetzbaren Anspruch erhoben haben – für sich auf lange Sicht dadurch sichern zu können, indem das Vermögen der Mutter des Klägers wenigstens nach deren Ableben als Erbe dem Arzt Dr. E. xxxxxx zufallen soll.
Um dieses Ziel seines Erbantrittes nach Lydia Wagner durchsetzen zu können, verfolgte der Zweitbeklagte gemäß den bisher vorliegenden Unterlagen zwei verschiedene Pläne:
Zum Einen wurde zunächst versucht durch falsche Anschuldigungen eine Erbunwürdigkeit des eigenen Sohnes von Lydia Wagner zu konstruieren. In diesem Fall hätte dann seine Mutter Elisabeth Höfer, als Schwester das gesetzliche Erbe nach Lydia Wagner antreten können und Dr. E. xxxxx wäre dieses Vermögen als Erbe nach dem Ableben seiner Mutter zugefallen.
Dieser Plan wäre jedoch gescheitert, sobald der Sohn seines Opfers Lydia Wagner selbst ein Kind gehabt hätte, weil selbst im Fall einer – erfolgreich mit Fälschungen konstruierten -Erbunfähigkeit des Sohnes von Lydia Wagner gemäß § 541 ABGB dessen Kind in die gesetzliche Erbfolge eingetreten wäre und sohin seine Mutter vom Erbrecht quasi ausgeschlossen hätte.
Erst nachdem der ursprüngliche Plan des Dr. E. xxxxxx und dessen Mutter zur Konstruktion einer Erbunwürdigkeit des Sohnes – auch nach Angriffen gegen das ungeborene Enkelkind von Lydia Wagner – nicht durchzusetzen war, hat Arzt Dr. E. seinen alternativen Plan der direkten Testamentsfälschung, sowie der Isolierung und Tötung von Lydia Wagner durch seine medizinische Falschbehandlung umgesetzt.
Nach dem Erbantritt infolge der Verlassenschaft des Vaters von Lydia Wagner und E. xxxxx, Herrn Alois Wendl in Zell am See je zur Hälfte im Jahr 1973 hatten xxxxxxxx und Lydia Wagner die gleiche finanzielle Ausstattung.
Dr. Hanns Wagner, der Ehemann von Lydia Wagner, hatte als kaufmännischer Direktor der Wiener Holding und des Bauring Wien jahrzehntelang ein wesentlich höheres Einkommen erzielt, als der Vater von Dr. XXXX als Lehrer in Zell am See.
Unter diesen Umständen hätten sich Dr. E. XXXXX und dessen verstorbene Mutter deren heutiges Immobilienvermögen niemals ohne die finanziellen Beteiligung von Lydia Wagner aneignen können.
Jede Erklärung, wohin das gesamte Vermögen von Lydia Wagner verschwunden sein soll, haben Arzt Dr. XXXX und seine Mutter abgelehnt zu beantworten, nachdem sie selbst ein falsches Vermögensverzeichnis für die betrügerisch geführte Verlassenschaftsabhandlung nach der getöteten Lydia Wagner verfasst und vorgelegt hatten.

