Arzt Dr. Ernst Höfer, Zell am See, Österreich
Beweise für tödliche medizinische Fehlbehandlung für Betrug gemeinsam mit Hirschbaeck
Dr. Ernst Höfer hat sich als behandelnder Hausarzt zunächst durch bevorzugte medizinische Behandlungen und Verschreibungen das Vertrauen seiner Patientin Lydia Wagner erschlichen.
Im Jänner 1988 wurden bei seiner Patientin Lydia Wagner nach jahrelanger medizinischer Kontrolle von Noduli im Darm ein Colon-Carcinom im Frühstadium – Stadium Dukes B (T67400, M81403) erkannt und operativ entfernt. Dieses Frühcarcinom wurde in einem Wiener Spital vorsichtshalber so großräumig im Gesunden entfernt (35,5 cm Darmstück), dass diese Erkrankung als vollständig geheilt galt. Aus diesem Grund mussten die behandelnden Ärzte in Wien keine zusätzliche strahlen- oder chemotherapeutische Nachbehandlung verordnen.
Im Zeitraum August bis September 1989 haben sich die krebsanzeigenden Tumormarker jedoch innerhalb von nur 1 Monat
von CEA 6,3 am 14.8.1989
auf CEA 11 am 14.9.1989 verdoppelt !
Dr. Ernst Höfer wurde als behandelnder Arzt nachweisbar mehrmals von Ärztekollegen auf diese alarmierende, neue Krebsaktivität – insbesonders im Zusammenhang mit der vorhergegangenen Krebsoperation – hingewiesen.
Gemäß gutachterlicher Stellungnahme wäre spätestens nach dieser rapiden Verdopplung der Krebsmarker eine fachgerechte ONKOLOGISCH DIAGNOSTISCHE u. THERAPEUTISCHE BETREUUNG seiner Patientin Lydia Wagner medizinisch zwingend geboten gewesen.
Arzt Dr. Ernst Höfer hat jedoch als behandelnder Arzt – der sich das Vertrauen von Lydia Wagner erschlichen hatte – keinerlei onkologische Behandlung (wie Chemo-Therapie, regionale Chemo-Therapie, Hormon-Therapie, evtl. Hochdosis-Therapie mit Stammzellen-Transplantation etc.) oder den Einsatz von Radioonkologie zur Organ- und Funktionserhaltung, veranlasst.
Lt. den – von der geschädigten Familie von Frau Lydia Wagner – nunmehr eingeholten ausführlichen, fachärztlichen Erklärungen, erhalten diese kurzfristig stark gestiegenen CEA-Werte in der Beurteilung der medizinischen Behandlung insbesonders dadurch Bedeutung, da diese in Hinblick auf den knappen zeitlichen Zusammenhang mit der vorangegangenen umfassenden Operation des Colon-Carcinoms, von Dr. Höfer als behandelndem Arzt KEINESFALLS ALS UNSPEZIFISCHE REAKTION qualifiziert und abgetan werden konnten.
Noch belastender wurde jedoch die Tatsache beurteilt, dass Arzt Dr. Ernst Höfer seine Patientin Lydia Wagner vom 26.10.1989 bis zum 16.11.1989 wegen einfacher Rückenschmerzen eine mehrwöchige Kur eine RADON-Behandlung in Bad-Hofgastein verordnet hat, anstatt die zu diesem Zeitpunkt jedenfalls hochnotwendig gebotene onkologische Behandlung zu veranlassen.
Es entspricht medizinischem Standard-Basiswissen, dass Krebspatienten auch Jahre nach einer erfolgreichen Krebsbehandlung keinen Behandlungen mit erhöhten RADON-Belastungen ausgesetzt werden dürfen, da durch die Strahlung allfällige restliche inaktive Krebszellen zu neuerlicher Zellwucherung und Metastasenbildung angeregt werden.
Radon und seine Zerfallsprodukte sind wissenschaftlich gesichert krebserregend.
In der Luft eingeatmet verursacht es Lungenkrebs. Bei Bädern über die Haut aufgenommen verursacht es Magen- und Darmkrebs.
Zit.: Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. H.-Erich Wichmann. Leiter des GSF-Instituts für Epidemiologie
„Dieses Radon wird eingeatmet. Weil es ein Edelgas ist, reagiert es nicht, es kann ungehindert in die Lunge kommen, und wenn es dann dort zerfällt, wird seine Alphastrahlung direkt auf dem empfindlichen Lungengewebe freigesetzt, und das macht eben das große Krebsrisiko aus.”
Im Gasteiner Thermalstollen – dem Radon-Kurbad mit den international höchsten Werten bei der Radioaktivität – werden 44.000 Becquerel pro Kubikmeter Luft gemessen:
Das ist rund TAUSENMAL so viel wie in einer Durchschnittswohnung.
Die offizielle US-Regierungsagentur EPA gibt zu den wissenschaftlich bekannten Radon-Risiken an:
„Health Risk of Radon:
Exposure to radon causes lung cancer in non-smokers and smokers alike …Radon is the number one cause of lung cancer among nonsmokers, according to EPA estimates.”
Eine weitere große kollaborative, europäische Radon-Studie in 9 Ländern hat bestätigt:
„Die mittlere gemessene Radonkonzentration in den Wohnungen der Personen in der Kontrollgruppe betrug 97 Bq/m3, …
Das Lungenkrebsrisiko stieg um 8,4 % pro 100 Bq/m3 Anstieg des gemessenen Radons (P = 0,0007).
Dies entspricht einem Anstieg von 16 % (5 % bis 31 %) pro 100 Bq/m3 Anstieg des üblichen Radons, d. h. nach Korrektur der durch zufällige Unsicherheiten bei der Messung der Radonkonzentration verursachten Verdünnung.
Die Dosis-Wirkungs-Beziehung schien linear zu sein, ohne Schwellenwert, „
Diese Studie bestätigt im Detail das bei Arzt Dr. Ernst Höfer zweifelsfrei vorhandene medizinische Allgemeinwissen, wonach dass bereits bei einer Steigerung von 100 Becquerel/m3 die durchschnittliche Lungenkrebsrate um 16 Prozent steigt und die Dosis-Wirkungs-Beziehung linear ohne Schwellenwert (!) steigt.
Arzt Dr. Ernst Höfer hat auch nach Abschluß dieser krebsauslösenden Radon-Behandlung in Bad-Gastein im November 1989 weiterhin alle medizinisch notwendigen Behandlungsmaßnahmen unterlassen.
Dr. Ernst Höfer hat – obwohl diese lege artis geboten gewesen wäre – als verantwortlicher Arzt weder diagnostisch radiologische Untersuchungen verordnet, noch eine radiologische Therapie oder hämato-onkologische Kontrollen bzw. Medikationen und Chemo-Therapien veranlasst.
Wie von Dr.med. Ernst Höfer, als behandelndem Arzt zweifelsfrei beabsichtigt, führte diese hohe Radonbelastung durch diese Radon-Kurbehandlung in Bad-Hofgastein – in Kombination mit der unterlassenen Chemo- oder Strahlentherapie – in kürzester Zeit zur Ausbildung von Krebsmetastasen in Lunge, Leber und Gehirn seiner Patientin Lydia Wagner.
Diese Krebs-Metastasen in Leber, Lunge und Hirn waren lt. Diagnose des Krankenhauses Zell am See die Todesursache, der am 30.07.1993 verstorbenen Lydia Wagner.
Zit Diagnose Todesursache durch Krankenhaus Zell am See:
“Diagnose: Z.n.Colonkarzinom mit filii hep., filii pulm. et filii cerebrum,…”
Lydia Wagner ist nach großen Schmerzen am 30.7.1993 durch die vorsätzliche medizinische Fehlbehandlung und vorsätzlich unterlassene Behandlungsmaßnahmen des Dr. Ernst Höfer im Alter von nur 66 Jahren vorzeitig verstorben.
Die Tatsache, dass die gezielte medizinische Fehlbehandlung der Mutter des Klägers durch Dr. Ernst Höfer zweifelsfrei in Tötungsabsicht erfolgte – und zwar zur Verwirklichung eines bereits im Detail ausgearbeiteten Betrugsplanes – ist durch folgende vorbereitende Tathandlung erwiesen:
Es wird auf folgende zeitliche Abläufe verwiesen:
14.8.1989 bis 14.9.1989 bekannte Diagnose -Tumormarker verdoppelt !
26.10.1989 bis 16.11.1989 Radon-Behandlung in Bad-Gastein
20.11.1989 Bestätigungsstempel auf gefälschter Vollmacht Kuppelwieser aus Schreibmaschine des Zweitbeklagten
Unmittelbar nachdem Arzt Dr. Ernst Höfer wusste, dass sein Plan aufgegangen ist und er seiner Patientin Lydia Wagner die tödliche Radonbehandlung in vollem Umfang zufügen konnte, hat er zur Verwirklichung des begleitenden Betruges in dem durch die schädigende Radon-Kur eingeleitete Verlassenschaftsverfahren nach Lydia Wagner bereits am 20.11.1989 die erste Urkunde gefälscht, die dezidiert zur betrügerischen Verwendung in der Verlassenschaft Lydia Wagner gefälscht wurde.
Nach dem Tod seiner Patientin Lydia Wagner wurde diese angebliche Legats-Vollmacht eines südafrikanischen Missionars, Pater Kuppelwieser, zur Bevollmächtigung seiner Mittäterin Barbara Hirschbäck in der „Erbschaftsangelegenheit nach Lydia Wagner“ mit folgendem Wortlaut vorgelegt:
,,Hiemit bevollmächtige ich Frau Barbara Hirschbäck, geb. 6.8.1934, wohnhaft in 5705 Zell am See-Thumersbach, Thumersbacherstr. 86 mich als Legatsempfänger in jeder Hinsicht vor Behörden, Ämtern und Gerichten in der Erbschaftsangelegenheit nach Frau Lydia Wagner, geb. 4.10.1926, wohnhaft 5705 Zell am See-Thumersbach, Schiffergasse 1 zu vertreten.
True Signature certified by: “
Diese Vollmacht ist mit dem Stempel einer südafrikanischen Polizeistation vom 20.11.1989 versehen. Gemäß einer Erklärung des südafrikanischen Botschafters bestätigt der zusätzlich beigefügte Beglaubigungsstempel jedoch nicht – wie vorgetäuscht – die Echtheit der Unterschrift von Pater Kuppelwieser, sondern lediglich die Übereinstimmung der Kopie dieser Vollmacht, mit einer ansonst ungeprüften Vorlage.
Die südafrikanische Botschaft weist darüber hinaus darauf hin, dass der Beglaubigungstext nicht dem amtlichen Text entspricht. Des Weiteren sei nicht davon auszugehen, dass ein in Deutsch gehaltener Text von einer seriösen südafrikanischen Behörde beglaubigt würde, wenn lediglich der Beisatz
,,true signature certified by”
beigefügt ist.
Anfertigung und Benutzung eines gefälschten Testamentes
Der Arzt Dr. med. Ernst Höfer, Barbara Hirschbäck, geb. Mayer-Rieckh – HUMANIC und Brigitte Wagner haben im bewussten und gewollten Zusammenwirken das angebliche Testament der Lydia Wagner vom 21.5.1991 gefälscht und diese gefälschte Urkunde im Verlassenschaftsverfahren vorgelegt und benützt.
Die Handschrift im Text und der Unterschrift dieses angeblichen Testamentes der Lydia Wagner stammt nicht von Lydia Wagner.
Zudem ist der Text des gefälschten Testamentes inhaltlich falsch und genau auf die korrespondierende, gefälschte Vollmacht „Kuppelwieser-Hirschbäck“ und das gleichzeitig von Höfer im Verlassenschaftsverfahren vorgelegte, falsche Vermögensverzeichnis abgestimmt.
Diesem gefälschten Testament zufolge wurde die in Spanien lebende Brigitte Wagner als Ziehtochter der Erblasserin als Alleinerbin eingesetzt.
Weiters wurden – unter Bezugnahme auf die im Jahr 1989 vorbereitend gefälschte Vollmacht „Kuppelwieser-Hirschbäck“ – angeblich ein Missionar Pater Kuppelwieser in Südafrika, sowie der Arzt Dr. med. Ernst Höfer und dessen Mutter Elisabeth Höfer mit Vermächtnissen bedacht.
Ing. Georg Wagner, als einzige Kind und rechtmäßiger Alleinerbe sowie deren Ehemann, Dr. Hanns Wagner, wurden in den gefälschten Testament auf den gesetzlichen Pflichtteil verwiesen.
Die in den gefälschten Testamentstext aufgenommen „Legate“ hatten lediglich den Zweck den Tätern eine Rechtsposition im Verlassenschaftsverfahren zu sichern (siehe Rekurs der Elisabeth Höfer zur Verlegung der Zuständigkeit des Verlassenschaftsgerichtes von Wien an das BG Zell am See, bzw. an das LG Salzburg) und sich gegenseitig an den gemeinschaftlichen Betrugsplan zu binden.
Das gefälschte Testament wurde in Wien kundgemacht, weshalb das Straflandesgericht Wien zunächst zuständig war und das erste Schriftgutachten zur Echtheitsprüfung durch den Wiener Gerichtssachverständigen, Herrn AR Friedrich Nicponsky im Verfahren 27dVr 8264/96 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien eingeholt wurde.
Dieses erste gerichtliche Schriftgutachten hat die Fälschung des Testamentes mit „sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ festgestellt.
Als Zeugin im Verfahren 3 Cg 171/02g des LG Salzburg hat die – altersbedingt jedenfalls haftunfähige – Mutter von Arzt Dr. Ernst Höfer, die nachgewiesen falsche Zeugenaussage gemacht, dass ihr dieses Testament von Lydia Wagner bei ihrer letzten Einlieferung in das Krankenhaus Zell am See am 10.06.1993 persönlich und direkt – mit begleitenden Kommentaren – übergeben worden wäre.
Nachdem das Testament nicht echt ist und daher nicht von Lydia Wagner stammt, kann Lydia Wagner dieses Testament auch logisch zwingend nicht „direkt und persönlich“ an Dritte weitergegeben haben.
Die Unrichtigkeit dieser Zeugenaussage der Elisabeth HÖFER wird zusätzlich durch den Bericht des Krankenhauses Zell am See bewiesen, wonach Lydia Wagner am Tag dieser behaupteten Testamentsübergabe wegen Gehirnmetastasen bereits kommunikationsunfähig im Koma lag.
Höfer steht daher selbst als Ursprung dieses gefälschten Testamentes fest.
Die haftunfähige Mutter von Arzt Dr. Ernst Höfer hat vor Gericht – als Zeugin – ein Konvolut angeblich echter Vergleichshandschriften von Lydia Wagner vorgelegt.
Diese vorgelegten Vergleichsschriften haben Dr. Höfer und seine Mittäter zur Strafvereitelung in der gleichen Weise gefälscht, wie das gefälschte Testament.
Zu diesem Zweck hatten sie zuvor aktenkundig Einsicht in die Detailbefunde des belastenden Schriftgutachtens des Herrn SV Amtsrat Nicponsky genommen.
Dementsprechend wurden die Schriftmerkmale in den gefälschten Vergleichsschriften exakt auf die belastenden Befunde im gerichtlichen Schriftgutachten des Sachverständigen Nicponsky angestimmt.
- Die strittige „Handschrift“ im Testament besteht aus vielen deutlichen Einzelstrichen, Ausbesserungen, Haltepunkten, mit denen der oberflächliche optische Eindruck der echten Handschrift von Lydia Wagner nachgeahmt werden sollte
- Die echte Handschrift unterscheidet sich davon stark. Sie ist dynamisch, zügig und über viele Buchstaben in einem Strich verbunden geschrieben.
- Bei einer Gegenüberstellung der strittigen Testamentsschrift mit echten Handschriften im Original sind diese starken Abweichungen deutlich feststellbar:
Der einzige Gegengutachter, der die Testamentsfälschung nicht sofort feststellen konnte, hat sich von seinem Gegengutachten zu Gunsten der Fälscher selbst distanziert, nachdem auch die Fälschung von ihm – als “echte” Referenz-Vergleichshandschriften herangezogenen – Vergleichsschriften ausser Streit war.