Beweis Testamentsfälschung ua. zu Gunsten Hirschbaeck durch gerichtlichen Schriftsachverständigen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, Amtsrat Friedrich NICPONSKY mit 99% Sicherheit

Anmerkung:

Der gerichtliche Schriftsachverständige des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, Herr Amtsrat Friedrich NICPONSKY, hat aufgrund eingehender forensischer Schriftanalysen sofort mit 99%iger Sicherheit eine eindeutig erkennbare Nachahmungsfälschung der strittigen Testamentshandschrift in dem von Höfer vorgelegten angeblichen Testaments der Patientin Lydia Wagner gutachterlich festgestellt.

Nachdem die beschuldigten Testamentsfälscher erstmals eine Aktenkopie dieses belastenden Gerichtsgutachtens erhalten hatten, legten sie zur Strafvereitelung angeblich echte Vergleichshandschriften der Erblasserin vor, die mit derselben Fälschungsmethode wie das gefälschte Testament gefälscht worden waren. In diesen gefälschten Vergleichshandschriften nahmen die Fälscher Bezug auf die vom Sachverständigen NICPONSKY festgestellten Fälschungsmerkmale und stimmten einzelne graphische Merkmale der Vergleichshandschriften so ab, dass sie daraus zu Unrecht einen Beweis für die Echtheit dieses gefälschten Testaments konstruieren wollten.

Auch die Fälschung der Vergleichshandschriften zur Täuschung der Schriftsachverständigen wurde zuletzt außer Streit gestellt und zugestanden.

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rechtlicher Hinweis: Die genannten Vorgänge und Beweise werden Inhalt von Gerichtsverfahren sein.
Bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung muss daher weiter auf die geltende Unschuldsvermutung hingewiesen werden.