HIRSCHBAECK-DAMAGES.com FORUM
HIRSCHBÄCK / MAYER-RIECKH / HUMANIC GESCHÄDIGTEN-HILFE:
Diese Initiative verfolgt das Ziel, sämtliche verfügbaren Beweise und Informationen zu sammeln und allen potenziell Geschädigten Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber der Familie Hirschbaeck / Mayer-Rieckh und ihren Unterstützern zur Verfügung zu stellen.
Nachweis Testamentsfälschung
In einer nachweislich gefälschten Vollmacht zugunsten von Barbara Hirschbäck aus dem Jahr 1989 wird ausdrücklich auf eine zukünftige Verlassenschaft nach der damals völlig gesunden Lydia Wagner hingewiesen.
Auch das – viel später im Jahr 1993 – in dieser Verlassenschaft Lydia Wagner vorgelegte angebliche Testament von Lydia Wagner haben gerichtlich beeidete und zertifizierte Gerichtssachverständige in mehreren übereinstimmenden forensischen und naturwissenschaftlichen Schriftgutachten als mit 99% Sicherheit absolut gefälscht erkannt. Mit den nachfolgend gutachterlich aufgezeigten Schriftanalysen werden Stückelungen, Haltepunkte und Verbesserungen der Testamentsschrift als eindeutige Beweise einer Nachahmungsfälschung festgestellt, mit denen die grafischen Merkmale einer fremden Handschrift nachgahmt werden sollten.
Nachweis Urkunden- & Unterschriftsfälschung
Vorliegende Fakten und eidesstattliche Erklärungen begründen den dringende Tatverdacht, dass sich Barbara Hirschbäck, als Schuh-Designerin, gewerblich auf die Fälschung von Handschriften und Unterschriften in Vollmachten, Urkunden und Testamenten spezialisiert hat.
Als Motiv dieser Betrugsdelikte mittels Urkundenfälschungen liegt nahe, dass Barbara Hirschbäck und Familie Mayer-Rieckh die geringen Dividendenzahlungen aus ihrem gesperrten HUMANIC-Firmenanteil kompensieren wollte, um dadurch ihren Lebensstil als Charity-Lady und die Betriebskosten der Humanic-Liegenschaft am Zeller See finanzieren zu können, ohne Firmenanteile der Familie Mayer-Rieckh verkaufen zu müssen.
Billigung der medizinischen Fehlbehandlung durch Arzt Dr. Höfer zur Einleitung des Verlassenschaftsbetruges nach Lydia Wagner
Wie von Dr.med. Ernst Höfer, als behandelndem Arzt zweifelsfrei beabsichtigt, führte die hohe Radonbelastung durch diese Radon-Kurbehandlung in Bad-Hofgastein – in Kombination mit der unterlassenen Chemo- oder Strahlentherapie – in kürzester Zeit zur Ausbildung von Krebsmetastasen in Lunge, Leber und Gehirn seiner Patientin Lydia Wagner.
Diese Krebs-Metastasen in Leber, Lunge und Hirn waren lt. Diagnose des Krankenhauses Zell am See die Todesursache, der am 30.07.1993 verstorbenen Lydia Wagner.
Zit Diagnose Todesursache durch Krankenhaus Zell am See:
“Diagnose: Z.n.Colonkarzinom mit filii hep., filii pulm. et filii cerebrum,…”
Lydia Wagner ist nach großen Schmerzen am 30.7.1993 durch die vorsätzliche medizinische Fehlbehandlung und vorsätzlich unterlassene Behandlungsmaßnahmen des Dr. Ernst Höfer im Alter von nur 66 Jahren vorzeitig verstorben.
Die Tatsache, dass die gezielte medizinische Fehlbehandlung der Mutter des Klägers durch Dr. Ernst Höfer zweifelsfrei in Tötungsabsicht erfolgte – und zwar zur Verwirklichung eines bereits im Detail ausgearbeiteten Betrugsplanes – ist durch folgende vorbereitende Tathandlung erwiesen:
Es wird auf folgende zeitliche Abläufe verwiesen:
14.8.1989 bis 14.9.1989 bekannte Diagnose -Tumormarker verdoppelt !
26.10.1989 bis 16.11.1989 Radon-Behandlung in Bad-Gastein
20.11.1989 Bestätigungsstempel auf gefälschter Vollmacht Kuppelwieser zugunsten Hirschbaeck
Unmittelbar nachdem Arzt Dr. Ernst Höfer wusste, dass sein Plan aufgegangen ist und er seiner Patientin Lydia Wagner die tödliche Radonbehandlung in vollem Umfang zufügen konnte, hat er zur Verwirklichung des begleitenden Betruges in dem durch die schädigende Radon-Kur eingeleitete Verlassenschaftsverfahren nach Lydia Wagner bereits am 20.11.1989 die erste Urkunde gefälscht, die dezidiert zur gemeinsamen betrügerischen Verwendung mit Barbara Hirschbäck in der Verlassenschaft Lydia Wagner gefälscht wurde.
Nach dem Tod seiner Patientin Lydia Wagner wurde diese angebliche Legats-Vollmacht eines südafrikanischen Missionars, Pater Kuppelwieser, zur Bevollmächtigung seiner Mittäterin Barbara Hirschbäck in der „Erbschaftsangelegenheit nach Lydia Wagner“ mit folgendem Wortlaut vorgelegt:
,,Hiemit bevollmächtige ich Frau Barbara Hirschbäck, geb. 6.8.1934, wohnhaft in 5705 Zell am See-Thumersbach, Thumersbacherstr. 86 mich als Legatsempfänger in jeder Hinsicht vor Behörden, Ämtern und Gerichten in der Erbschaftsangelegenheit nach Frau Lydia Wagner, geb. 4.10.1926, wohnhaft 5705 Zell am See-Thumersbach, Schiffergasse 1 zu vertreten.
True Signature certified by: “
Diese Vollmacht ist mit dem Stempel einer südafrikanischen Polizeistation vom 20.11.1989 versehen. Gemäß einer Erklärung des südafrikanischen Botschafters bestätigt der zusätzlich beigefügte Beglaubigungsstempel jedoch nicht – wie vorgetäuscht – die Echtheit der Unterschrift von Pater Kuppelwieser, sondern lediglich die Übereinstimmung der Kopie dieser Vollmacht, mit einer ansonst ungeprüften Vorlage.
Die südafrikanische Botschaft weist darüber hinaus darauf hin, dass der Beglaubigungstext nicht dem amtlichen Text entspricht. Des Weiteren sei nicht davon auszugehen, dass ein in Deutsch gehaltener Text von einer seriösen südafrikanischen Behörde beglaubigt würde, wenn lediglich der Beisatz
,,true signature certified by”
beigefügt ist.
Nachweis Spenden-Betrug
Hirschbäck, geb. Mayer-Rieckh
Charity Spenden Betrug – Verlassensschaftsbetrug nach Mord
Vorliegende Beweisurkunden und eidesstattliche Aussagen belegen, dass die in Zell am See, Salzburg, lebende Humanic-Erbin Barbara Hirschbäck, geborene Mayer-Rieckh, ihre gesellschaftliche Position ausnützt, um sich als ortsbekannte “Charity-Lady” durch Spenden-Betrug unrechtmäßig selbst zu bereichern.
Die Mutter des federführenden Arztes Dr. Ernst Höfer, Frau Elisabeth Höfer, hat als Zeugin vor Gericht hinsichtlich der Unterschlagung von Spenden durch Barbara Hirschbaeck angegeben, dass Hirschbäck immer wieder zum spendenfreudigen Opfer Lydia Wagner gegangen ist, wenn Hirschbäck für “irgendetwas” Geld benötigt hat.
Barbara Hirschbäck hat unter Wahrheitspflicht vor Gericht angegeben, dass Sie über ein tatsächlich verfügbares Einkommen pro Jahr in Höhe von lediglich EUR 25.000.– verfügt. Dieses tatsächlich verfügbare Einkommen stand in einem krassen Widerspruch zu ihrem gesellschaftsorientierten Lebensstil als “Humanic-Erbin” und den Betriebskosten ihres großen Hauses und ihrer Liegenschaft am Zeller See.