Beweis: Vorbereitung Testamentsfälschung durch Urkundensammlung durch Hirschbaeck am inhaltlichen Testamentsfehler mit falscher Grundbuch Einlagezahl EZ 809

Barbara Hirschbäck hat sich aufgrund der gefälschten Vollmacht „Kuppelwieser-Hirschbäck“ in der Verlassenschaft Lydia Wagner anwaltlich durch ihren ihren damaligen Schwiegersohne RA Dr. Schuberth, Zell am See, vertreten lassen. Mit Antrag vom 1.2.1996 an das BG Donaustadt beantragte Barbara Hirschbäck, dass in dem zuvor unter Mitwirkung von Brigitte Wagner zu ihren Gunsten ergangenen Versäumungsurteil zur GZ 6 C 886/95h der Vornamen der Mutter des Klägers von “Elidia” auf “Lydia” Wagner berichtigt würde.

Zur Begründung dieses Antrages legte Barbara Hirschbäck dem BG Donaustadt als Urkunde einen Kaufvertrag der Erblasserin vom 28.1.1974 vor, mit dem diese das in der Verlassenschaft verbliebene Grundstück in Waldhausen gekauft hatte.

Beweis: Vorbereitung Testamentsfälschung durch Urkundensammlung durch Hirschbaeck am inhaltlichen Testamentsfehler mit falscher Grundbuch Einlagezahl EZ 809

Auffallend an dieser vorgelegten Urkunde ist vor allem, dass sich auf diesem Kaufvertrag kein Urkundenstempel des zuständigen Grundbuchamtes in Grein OÖ befindet.

Hätte Barbara Hirschbäck diesen Kaufvertrag im Grundbuchamt kopiert, so hätte sich  auf dieser Vertragskopie zwingend der Stempel mit der Urkundenzahl des Grundbuches Grein befunden. Barbara Hirschbäck kann diese Urkunde daher nicht aus den öffentlichen Grundbuchsakten bezogen haben.

Dieser von Barbara Hirschbäck vorgelegte Kaufvertrag der Lydia Wagner betreffend deren erblich Liegenschaft in Waldhausen kann daher nur aus der privaten Urkundensammlung der verstorbenen Lydia Wagner stammen, zu der sich Barbara Hirschbäck demnach nachweislich – zur Vorbereitung der Testamentsfälschung – Zugang verschafft haben musste.

Die Mutter des Zweitbeklagten hat vor Gericht ausgesagt, dass Barbara Hirschbäck die Erblasserin vor deren Ableben immer wieder in ihrer Wohnung besucht hat. Barbara Hirschbäck hatte sich demnach auch die konkrete Möglichkeit verschafft, um sich zur Vorbereitung der gemeinschaftlich geplanten Testamentsfälschung in den Besitz dieser privaten Urkunde zur Ausforschung der Daten dieser letzten offiziellen erblichen Liegenschaft zu verschaffen.

 

Beweis: Vorbereitung Testamentsfälschung durch Urkundensammlung durch Hirschbaeck am inhaltlichen Testamentsfehler mit falscher Grundbuch Einlagezahl EZ 809

Dieser Irrtum von Barbara Hirschbäck über die grundbücherliche Einlagezahl der erblichen Liegenschaft der getöteten Lydia Wagner in Waldhausen, Oberösterreich,

nämlich EZ 809 anstatt EZ 882 

findet sich wieder im Text des gefälschten Testamentes.

Dieser Irrtum der Fälscher beweist – unabhängig von den gutachterlich festgestellten, graphischen Fälschungsmerkmalen der Testamentshandschrift – nicht nur eindrücklich die Testamentsfälschung, sondern legt auch Barbara Hirschbäck als Nachahmungsfälscherin der Handschriften von Lydia Wagner im gefälschten Testament und den zur Strafvereitelung ergänzend gefälschten Vergleichshandschriften offen.

Beweis: Vorbereitung Testamentsfälschung durch Urkundensammlung durch Hirschbaeck am inhaltlichen Testamentsfehler mit falscher Grundbuch Einlagezahl EZ 809

Zum Beweis, dass Frau Lydia Wagner in einem echten Testament für Ihr Grundstück in Waldhausen OÖ  niemals diese falsche Einlagezahl EU 809 in den Testamentstext geschrieben hätte, wird vorgebracht, dass Lydia Wagner seit dem Kauf dieser Liegenschaft im Jahr 1974 jährlich selbst ihre diesbezüglichen Einkommensteuererklärungen verfasst hat und darin  über einen Zeitraum von 17 Jahren selbst selbstverständlich immer die korrekte EZ 882  angeführt hat.

Beweis: Vorbereitung Testamentsfälschung durch Urkundensammlung durch Hirschbaeck am inhaltlichen Testamentsfehler mit falscher Grundbuch Einlagezahl EZ 809
Beweis: Vorbereitung Testamentsfälschung durch Urkundensammlung durch Hirschbaeck am inhaltlichen Testamentsfehler mit falscher Grundbuch Einlagezahl EZ 809
Beweis: Vorbereitung Testamentsfälschung durch Urkundensammlung durch Hirschbaeck am inhaltlichen Testamentsfehler mit falscher Grundbuch Einlagezahl EZ 809
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rechtlicher Hinweis: Die genannten Vorgänge und Beweise werden Inhalt von Gerichtsverfahren sein.
Bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung muss daher weiter auf die geltende Unschuldsvermutung hingewiesen werden.